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30.06.2015 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil mit Konsequenzen

Kliniken: Bei kleineren Honorarforderungen schnell noch klagen!

verfasst von: Martin Wortmann

Der 1. BSG-Senat hat jetzt entschieden, dass Kliniken bei Streit um kleinere Honorarsummen erst zur Schiedsstelle müssen. Das gilt ab 1. September 2015.

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