Ein Verstoß gegen GBA-Qualitätssicherungsvorgaben kann eine Klinik ganz vom Anspruch auf Vergütung ausschließen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
29.07.2014 | Bauchaortenaneurysma | Nachrichten | Online-Artikel
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Ein Verstoß gegen GBA-Qualitätssicherungsvorgaben kann eine Klinik ganz vom Anspruch auf Vergütung ausschließen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.