Erschienen in:
22.07.2015 | AUS DER PRAXIS
Kontinuierliche BZ-Messung keine Kassenleistung
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 13/2015
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Auszug
_ Eine Krankenkasse muss die Kosten für ein Hilfsmittel nur übernehmen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) es positiv bewertet hat. Vorher kann auch der Hersteller nicht vom GKV-Spitzenverband verlangen, dass es in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen wird. Auch wenn eine bereits anerkannte oder zugelassene Methoden wesentlich verändert oder erweitert wird, muss der G-BA sie noch einmal begutachten. …