01.01.2013 | KURZ & KNAPP
Krebsmeldepflicht in Niedersachsen
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 1/2013
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EPIDEMIOLOGIE Seit dem 1. Januar müssen alle niedersächsischen Ärzte und Zahnärzte alle Krebserkrankungen an das Krebsregister im Land melden. Das hat der Landtag in Hannover bereits Anfang Dezember beschlossen.