Erschienen in:
01.09.2014 | Leitthema
Kritische Standortbestimmung zur apparativen Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen
verfasst von:
S. Böing, H. Hein, Prof. Dr. W. Randerath
Erschienen in:
Zeitschrift für Pneumologie
|
Ausgabe 5/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Die apparative Therapie mit konstantem Positivdruck (CPAP) ist unbestritten die Standardtherapie schlafbezogener Atmungsstörungen (SBAS). Zahlreiche CPAP-Modifikationen stehen zur Verfügung, die dem Patienten die Adhärenz erleichtern, gezielt definierte Erkrankungen behandeln oder Kombinationen verschiedener SBAS optimal adressieren sollen. Diese Möglichkeiten setzen jedoch eine präzise Diagnose der unterschiedlichen SBAS-Phänotypen voraus, um unzureichende, inadäquate und fehlerhafte Behandlungen zu vermeiden. Zunächst ist zu klären, ob SBAS beim individuellen Patienten tatsächlich behandlungsbedürftig sind, ob also die Lebensqualität eingeschränkt, das Unfallrisiko erhöht ist oder Folgeerkrankungen bestehen oder drohen. Automatisches CPAP (APAP) oder Bilevel (BPAP) im spontanen Modus bieten zwar keine generellen Vorteile, erlauben jedoch eine individualisierte Therapie. Auch bei den meisten zentralen Atmungsstörungen wird zunächst ein Versuch mit konstantem PAP (CPAP) sinnvoll sein, der im Falle eines Scheiterns jedoch umgehend abgebrochen werden sollte. Hier stehen mit der adaptiven Servoventilation, der BPAP-ST-Therapie oder der nichtinvasiven Beatmung Methoden zur Verfügung, die bei Cheyne-Stokes-Atmung, Hypoventilationssyndromen, koexistierender obstruktiver und zentraler oder komplexer Schlafapnoe oder bei ataktischer Atmung wesentlich besser geeignet sind als CPAP, APAP oder BPAP-S. Von wesentlicher Bedeutung für die Nutzung der Therapie ist die unmittelbare Versorgung des Patienten mit dem Gerät, das für ihn individuell ausgewählt und eingestellt wurde, sowie die intensive Schulung und Begleitung durch Arzt und Schlaflabor. Verzögerungen der Versorgung über mehrere Tage bis Wochen, Umversorgungen aus nichtmedizinischen Gründen und unzureichende Nachsorge sind unbedingt zu vermeiden.