Das Landessozialgericht München hat die Strafe für einen Augenarzt bestätigt, der sich teils weigerte, Patienten auf Kassenkosten zu behandeln.
26.04.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Das Landessozialgericht München hat die Strafe für einen Augenarzt bestätigt, der sich teils weigerte, Patienten auf Kassenkosten zu behandeln.