Erschienen in:
01.11.2015 | Blitzlicht
Lebenslang als Höchststrafe
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 4/2015
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Auszug
Die Expertengruppe beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hieß allen Ernstes „Kommission zur Reform der Tötungsdelikte“, als könne man den Tätern künftig reformierte Tötungen vorschreiben. Nur einem Teil der juristischen Experten war die Komik dieser Formulierung bewusst zu machen, die anderen hielten das „Tötungsdelikt“ für einen exklusiv juristischen Sachverhalt, der qua Gesetzgebung zu ändern ist, nicht für ein reales Tatgeschehen. Einige Anwälte in der Kommission fanden auch, dass eine aufgeklärt fortschrittliche Denkungsart das „Lebenslang“ als absolute Strafe abschaffen müsse, wenn man es auch gegenwärtig aus politischen Gründen nicht könne. In wenigen Jahrzehnten werde „lebenslang“ Vergangenheit sein, ersetzt durch zeitige Freiheitsstrafen. Was da angeboten wurde, 15 Jahre, 20 Jahre, 30 Jahre, klang allerdings auch nicht gerade attraktiv. Mir scheint „lebenslang“ eine kluge Antwort auf die Frage, wie eine Höchststrafe für die Tötung eines Menschen auszusehen hat. …