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22.04.2014 | Krebsvorsorge in der Gynäkologie | Online-Artikel

Korrektur

Mamma-Sono: So wird richtig abgerechnet

Korrigierte Fassung: Die sonografische Untersuchung einer Mamma wird nach GOÄ-Ziffer 418 abgerechnet, die der zweiten nach GOÄ 420.

Weiterführende Themen

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

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