Bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medizinprodukten müssen Ärzte ihre E-Mail-Adresse nicht mehr verpflichtend angeben.
20.10.2014 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel
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Bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medizinprodukten müssen Ärzte ihre E-Mail-Adresse nicht mehr verpflichtend angeben.