Die Honorare für Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung werden zum 1. April erneut angehoben, – in der Spitze um 94 Prozent.
17.03.2015 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Ab 1. April
17.03.2015 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Die Honorare für Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung werden zum 1. April erneut angehoben, – in der Spitze um 94 Prozent.