Erschienen in:
01.04.2003 | Weiter- und Fortbildung
Mikrohämaturie
Wann und wie abklären?
verfasst von:
Dr. med. G. H. Heine, H. Köhler
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 4/2003
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Zusammenfassung
Die Ausscheidung von >8 Erythrozyten/µl Urin ohne makroskopisch erkennbare Urinverfärbung definiert eine Mikrohämaturie, die auf renale (glomeruläre oder nichtglomeruläre), postrenale und weitere Ursachen zurückgeführt werden kann. Zeigt ein Teststreifen-Schnelltest eine Hämaturie, wird nachfolgend zum Ausschluss einer falsch-positiven Reaktion durch freies Hämoglobin oder Myoglobin das Vorliegen einer Mikrohämaturie mittels Phasenkontrastmikroskopie von Mittelstrahlurin bestätigt, die Hämaturie quantifiziert (präferenziell Einsatz des Zählkammerverfahrens) und eine glomeruläre von einer nichtglomerulären Hämaturie durch den Nachweis von Akanthozyten im Urinsediment mikroskopisch differenziert. Hinweiszeichen auf eine renale (glomeruläre oder nichtglomeruläre) Ursache der Hämaturie sind ein Anstieg der Retentionsparameter, eine Proteinurie, der mikroskopische Nachweis von Erythrozytenzylindern, oder das Vorliegen von renalen Ödemen oder einer renalen Hypertonie.
Bei nichtrenaler Hämaturie sollten durch den Urologen krankhafte Veränderungen der ableitenden Harnwege radiologisch/sonographisch, zytologisch und ggf. endoskopisch ausgeschlossen werden und die Calcium- und Uratausscheidung im Urin bestimmt werden. Hinsichtlich der bildgebenden Verfahren ist als Mindeststandard eine Abdomensonographie zu fordern. Bei über 40-jährigen Patienten oder Patienten mit Risikofaktoren für das Vorliegen einer Neoplasie der ableitenden Harnwege sollten zusätzlich eine Zystoskopie und eine Computertomographie durchgeführt werden. Bei glomerulärer Hämaturie muss die Indikation zur Nierenbiopsie in Abhängigkeit von Proteinurie und Nierenfunktion gestellt werden.