Erschienen in:
07.04.2015 | Kurz gemeldet
Mitarbeiterfoto muss nicht immer gelöscht werden
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
|
Ausgabe 4/2015
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Auszug
Wenn eine Medizinische Fachangestellte (MFA) aus der Praxis ausscheidet, muss nicht sofort ein neues Foto des Praxisteams auf der Website her. Denn nur wenn die MFA einen guten Grund dafür nennt, muss ihr Bild aus dem Netz, wie jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied (8 AZR 1011/13). Konkrete Gründe nannte das BAG indes nicht. „Bildnisse“ ihrer Mitarbeiter dürfen Unternehmen laut Gesetz nur mit deren Einwilligung veröffentlichen. Die Einwilligung muss schriftlich erfolgen. …