Erschienen in:
01.12.2014 | Originalien und Übersichten
Modellprojekt zur Verbesserung der Hygiene in stationären Pflegeeinrichtungen
verfasst von:
A. C. Adler, M.A., H. Spegel, S. Kolb, W. Hierl, C. Müller, C. Höller, B. Liebl, P. Rudolph, C. Herr
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 12/2014
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Zusammenfassung
Hygiene gewinnt in Einrichtungen der Pflege an Bedeutung. Heime unterliegen der Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und durch andere Institutionen. In Bayern existieren für den ÖGD ein Hygieneüberwachungskonzept des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und ein Prüfleitfaden der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Da Begehungen in multiprofessionellen Teams stattfinden, ist es sinnvoll, einen abgestimmten Prüfkatalog zu verwenden. Ziel ist die Integration der Hygieneanforderungen des „Bay. Rahmenhygieneplans für Infektionsprävention“ des LGL in den Prüfleitfaden der FQA zur Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Überwachung von Einrichtungen in Bayern. Die Einrichtungen sowie die FQA wurden zum Prüfleitfaden und Hygienemanagement befragt. Anschließend fand die Implementierung der Hygieneprüfkriterien in den Prüfleitfaden statt. Zu den Themen Hygieneanforderungen in der Schwer- und Schwerstpflege, Umgang mit Erregern mit besonderen Eigenschaften sowie Befragung des Hygienebeauftragten wurden erstmals Fragen erstellt und in den Prüfleitfaden eingefügt. Dieser Prüfleitfaden wurde auf seine Verwendbarkeit hin erprobt. Mit dem optimierten Prüfleitfaden liegt nun ein Instrument vor, das eine bayernweite umfassende und für alle Fachbereiche eine schnittstellensensible Begehung der Einrichtungen, auch im Hinblick auf Aspekte der Hygiene, ermöglicht. Der Prüfleitfaden hat sich insgesamt bewährt. Handlungsoptionen – insbesondere Schulungsprogramme zum Prüfleitfaden sowie die Befähigung aller Teilnehmer zur schnittstellenübergreifenden Arbeit – sind für alle beteiligten Akteure abzuleiten. Darüber hinaus kann die Schaffung rechtlicher Vorgaben im Bereich der Hygiene den Gesundheitsschutz der Bewohner fördern.