Regressanträge wegen der Verordnung von Sprechstundenbedarf gehören zu den wiederkehrenden Ärgernissen für viele Ärzte im Südwesten. Die neue Bagatellschwelle von 75 Euro, die zwischen KV und Kassen vereinbart wurde, soll viele Verfahren obsolet machen.
03.04.2014 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel