Erschienen in:
01.11.2015 | Originalarbeit
Neue empirische Befunde zur Sanktionierung der Tötungsdelikte
Unter besonderer Berücksichtigung der Anordnung und Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe
verfasst von:
Prof. Dr. Jörg Kinzig
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 4/2015
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Zusammenfassung
Der vorliegende Beitrag informiert über aktuelle, zur Sanktionierung der Tötungsdelikte vorhandene empirische Befunde. Anlass für diese Publikation ist der Umstand, dass derzeit in der Rechtspolitik über eine umfassende Reform der Tötungsdelikte diskutiert wird, deren Fassung noch aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt. Erörtert wird dabei nicht nur die so genannte Tatbestandsseite, also die Voraussetzungen für die Ahndung eines Tötungsdelikts, sondern auch die Rechtsfolgenseite, also die Frage einer angemessenen Sanktion für das zu ahndende schwere Unrecht. Besonders im Fokus steht die lebenslange Freiheitsstrafe, die nach derzeitigem Recht bei Begehung eines Mordes (§ 211 StGB) zwingend zu verhängen ist. Im Folgenden werden die rechtstatsächlichen Erkenntnisse zusammengetragen und analysiert, die sich einerseits aus den amtlichen Statistiken (insbesondere der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Strafverfolgungs- und der Strafvollzugsstatistik), aber auch aus weiteren Untersuchungen zu dieser Sanktion ergeben. Insgesamt bietet das vorhandene Datenmaterial dazu Anlass, die derzeit rigide Regelung zu überdenken. Insbesondere sollte die lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr obligatorische Rechtsfolge der Begehung eines Mordes sein.