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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 4/2016

25.04.2016 | Übersichten

Neuordnung stationärer Heilverfahren

Klinische Erfahrungen auf VAV-Ebene

verfasst von: Prof. Dr. med. Michael Oberst

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 4/2016

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Zusammenfassung

Basierend auf den vor 2 Jahren formulierten Erwartungen einer am Verletzungsartenverfahren (VAV) beteiligten Klinik hinsichtlich der Neuordnung des Verfahrens, soll nun über die tatsächlichen Erfahrungen einer Klinik mit Schwerpunktversorgung im ländlichen Raum referiert werden.
Aufgrund von Umstrukturierungen der Klinik (neue chefarztgeführte Notaufnahme mit baulichen Veränderungen) musste das „Tür-an-Tür-Prinzip“ von Schockraum und CT realisiert werden, was die Klinik zu Investitionen in Höhe von ca. 300.000 € zwang.
Weitere finanzielle Belastungen bzw. Verluste entstanden durch das aus Sicht des Autors unpräzise formulierte Verletzungsartenverzeichnis. Die unterschiedliche Einschätzung der Klinik und der Kostenträger hinsichtlich der Zuordnung eines Falles zum Verletzungsarten- oder zum Schwerstverletzungsartenverfahren (VAV oder SAV) führte zur Weigerung der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), Behandlungskosten im 5 -stelligen Bereich zu übernehmen.
Zusammenfassend haben sich die negativen Erwartungen hinsichtlich der Neuordnung der stationären Heilverfahren aus Sicht eines Chefarztes einer VAV-Klinik leider größtenteils bestätigt. Neben der Aberkennung medizinischer Kompetenz durch die Neuordnung wurden weiterhin finanzielle Anreize bzw. Druck geschaffen, um selbst fragliche SAV-Fälle schnell zu verlegen. Hiermit eröffnet sich ein großes neues Spannungsfeld für die Chefärzte von VAV-Kliniken, die neben ihren eigentlichen Aufgaben zusätzlich noch dem steigenden ökonomischen Druck standhalten müssen. Die durch den neu formulierten VAV-Katalog erzwungene Abgabe von Versorgungskompetenz schüttet aus Sicht des Autors „das Kind mit dem Bade aus“, da deutschlandweit an vielen VAV-Kliniken durchaus partielle Kompetenz auch für das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) besteht.
Eine konkrete, kompetenzbasierte Zulassung zu einzelnen Bereichen des SAV würde einerseits die flächendeckende Versorgung der Versicherten aufrechterhalten und andererseits die Bereitschaft zur vorbehaltlosen Umsetzung des neuen VAV seitens der beteiligten VAV-Krankenhäuser sicherlich erhöhen.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Oberst M (2014) Neuordnung des Verletzungsartenverfahrens (VAV) aus Sicht einer VAV-Klinik. Trauma Berufskrankh 16(Suppl 3):227–230CrossRef Oberst M (2014) Neuordnung des Verletzungsartenverfahrens (VAV) aus Sicht einer VAV-Klinik. Trauma Berufskrankh 16(Suppl 3):227–230CrossRef
4.
Zurück zum Zitat Oberscheven M, Kranig A (2014) Neuausrichtung der stationären Heilverfahren. Gesetzliche Unfallversicherung. Trauma Berufskrankh 16(Suppl):5–8CrossRef Oberscheven M, Kranig A (2014) Neuausrichtung der stationären Heilverfahren. Gesetzliche Unfallversicherung. Trauma Berufskrankh 16(Suppl):5–8CrossRef
Metadaten
Titel
Neuordnung stationärer Heilverfahren
Klinische Erfahrungen auf VAV-Ebene
verfasst von
Prof. Dr. med. Michael Oberst
Publikationsdatum
25.04.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 4/2016
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-016-0140-y

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