Erschienen in:
25.04.2016 | Übersichten
Neuordnung stationärer Heilverfahren
Klinische Erfahrungen auf VAV-Ebene
verfasst von:
Prof. Dr. med. Michael Oberst
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 4/2016
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Zusammenfassung
Basierend auf den vor 2 Jahren formulierten Erwartungen einer am Verletzungsartenverfahren (VAV) beteiligten Klinik hinsichtlich der Neuordnung des Verfahrens, soll nun über die tatsächlichen Erfahrungen einer Klinik mit Schwerpunktversorgung im ländlichen Raum referiert werden.
Aufgrund von Umstrukturierungen der Klinik (neue chefarztgeführte Notaufnahme mit baulichen Veränderungen) musste das „Tür-an-Tür-Prinzip“ von Schockraum und CT realisiert werden, was die Klinik zu Investitionen in Höhe von ca. 300.000 € zwang.
Weitere finanzielle Belastungen bzw. Verluste entstanden durch das aus Sicht des Autors unpräzise formulierte Verletzungsartenverzeichnis. Die unterschiedliche Einschätzung der Klinik und der Kostenträger hinsichtlich der Zuordnung eines Falles zum Verletzungsarten- oder zum Schwerstverletzungsartenverfahren (VAV oder SAV) führte zur Weigerung der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), Behandlungskosten im 5 -stelligen Bereich zu übernehmen.
Zusammenfassend haben sich die negativen Erwartungen hinsichtlich der Neuordnung der stationären Heilverfahren aus Sicht eines Chefarztes einer VAV-Klinik leider größtenteils bestätigt. Neben der Aberkennung medizinischer Kompetenz durch die Neuordnung wurden weiterhin finanzielle Anreize bzw. Druck geschaffen, um selbst fragliche SAV-Fälle schnell zu verlegen. Hiermit eröffnet sich ein großes neues Spannungsfeld für die Chefärzte von VAV-Kliniken, die neben ihren eigentlichen Aufgaben zusätzlich noch dem steigenden ökonomischen Druck standhalten müssen. Die durch den neu formulierten VAV-Katalog erzwungene Abgabe von Versorgungskompetenz schüttet aus Sicht des Autors „das Kind mit dem Bade aus“, da deutschlandweit an vielen VAV-Kliniken durchaus partielle Kompetenz auch für das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) besteht.
Eine konkrete, kompetenzbasierte Zulassung zu einzelnen Bereichen des SAV würde einerseits die flächendeckende Versorgung der Versicherten aufrechterhalten und andererseits die Bereitschaft zur vorbehaltlosen Umsetzung des neuen VAV seitens der beteiligten VAV-Krankenhäuser sicherlich erhöhen.