Ein Krankenhaus, das einen freiberuflichen Arzt stunden- oder tageweise in seinem Bereitschaftsdienst so einsetzt, dass er dabei weisungsgebunden ist, muss im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses auch Sozialbeiträge abführen.
30.10.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel