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30.10.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Recht

Niedergelassene Ärzte: Für Klinik-Rufbereitschaft werden Sozialabgaben fällig

verfasst von: Martin Wortmann

Ein Krankenhaus, das einen freiberuflichen Arzt stunden- oder tageweise in seinem Bereitschaftsdienst so einsetzt, dass er dabei weisungsgebunden ist, muss im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnisses auch Sozialbeiträge abführen.

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