Ein Allgemeinarzt ist vom Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Gießen zu einer Geldbuße von 3000 Euro verurteilt worden, weil er eine Notfallpatientin in die Praxis bestellte und ihr dann die Tür nicht öffnete. Die Frau starb im Krankenhaus an einem Herzinfarkt. Zudem erteilte ihm das Gericht einen Verweis wegen Verstoßes gegen die Berufspflichten (Az.: 21 K 3235/09).
09.11.2010 | Recht für Ärzte | Online-Artikel