Erschienen in:
01.03.2015 | Leitthema
Nutzenbewertung diagnostischer Maßnahmen – quo vadimus?
verfasst von:
Prof. Dr. rer. nat. Werner Vach, Dr. rer. pol. Oke Gerke
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 3/2015
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Zusammenfassung
Nicht nur therapeutische Maßnahmen, sondern auch diagnostische Maßnahmen müssen ihren patientenrelevanten Nutzen unter Beweis stellen, wenn sie in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Randomisierte Studien, die zwei diagnostische Maßnahmen und die resultierenden therapeutischen Konsequenzen miteinander vergleichen, erlauben es, die Auswirkung auf patientenrelevante Endpunkte direkt zu beobachten. Da solche Studien bisher weitgehend fehlen, müssen auch Ansätze der „Linked Evidence“ benutzt werden, bei denen versucht wird, aus den Ergebnissen von (vergleichenden) Genauigkeitsstudien den patientenrelevanten Nutzen hochzurechnen, indem die erwarteten Konsequenzen eines Wechsels der Diagnose spezifiziert werden. In unserem Beitrag diskutieren wir wichtige Eigenschaften dieser beiden Ansätze hinsichtlich ihrer Aussagekraft für die Nutzenbewertung. Darauf aufbauend wagen wir eine Prognose hinsichtlich ihrer zukünftigen Benutzung als Instrumente der Nutzenbewertung diagnostischer Maßnahmen und weisen auf Punkte hin, die einer Konsentierung bedürfen, um die jeweiligen Ansätze erfolgreich einsetzen zu können. Ferner weisen wir auf Entwicklungen hin, die bei der Nutzenbewertung diagnostischer Maßnahmen in Zukunft eine Rolle spielen könnten.