Patienten können einen Op-Termin jederzeit kündigen ohne Schadenersatz leisten zu müssen. Das gilt auch bei Wahlleistungen.
12.05.2016 | Recht für Ärzte | Nachrichten
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Patienten können einen Op-Termin jederzeit kündigen ohne Schadenersatz leisten zu müssen. Das gilt auch bei Wahlleistungen.