Selbst in Ländern mit einer Widerspruchslösung gibt es bei der Organspende nach dem Tode Grenzen. Eine hat jetzt der EU-Menschenrechtsgerichtshof festgezogen.
05.07.2014 | Transplantationsmedizin | Nachrichten | Online-Artikel
05.07.2014 | Transplantationsmedizin | Nachrichten | Online-Artikel
Selbst in Ländern mit einer Widerspruchslösung gibt es bei der Organspende nach dem Tode Grenzen. Eine hat jetzt der EU-Menschenrechtsgerichtshof festgezogen.