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19.10.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Viele gemeinsame Patienten

Praxisgemeinschaften unter Missbrauchsverdacht

verfasst von: Martin Wortmann

Ärzte in Praxisgemeinschaften sollten sparsam mit gegenseitigen Vertretungen sein. Denn laut Bundessozialgericht deutet eine hohe Zahl gemeinsamer Patienten immer auf Gestaltungsmissbrauch hin.

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