Für die praxisklinische Betreuung gibt es lukrative Zusatzpauschalen. Sie zählen zu den arztgruppenübergreifenden Gebührenordnungspositionen des EBM. Allerdings müssen genaue Indikations- und Therapiebedingungen berücksichtigt werden.
03.08.2015 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel