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06.10.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil

Praxisurlaub: Dann gibt's eben nicht gleich ein Attest

Ist der Arzt im Urlaub, kann die Arbeitsagentur nicht sofort ein Attest verlangen, weil ein Arbeitsloser einen Meldetermin krankheitsbedingt absagen musste.

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