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09.03.2013 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Achtung

Praxisverkauf: Schnell schnappt die Umsatzsteuerfalle zu

Veräußern niedergelassene Ärzte nur einen Teil ihrer Praxis – etwa weil sie selbst noch in Teilzeit als Privatarzt weiterarbeiten wollen, verlangt der Fiskus zusätzlich Umsatzsteuer. Gleiches kann passieren, wenn Ärzte einzelne Geräte verkaufen.

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