Erschienen in:
19.11.2015 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Prüfgremien müssen konkrete Entscheidungsgründe liefern
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 20/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
_ Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen können Prüfgremien Praxisbesonderheiten in einem Bescheid nicht einfach ohne Begründung ablehnen (Az.: L 11 KA 116/13). Im konkreten Fall ging es um die Rechtmäßigkeit einer schriftlichen Beratung wegen Überschreitung der Arzneimittel-Richtgrößen in den vier Quartalen des Jahres 2010, die die Prüfungsstelle im November 2012 anordnete. Die Gemeinschaftspraxis — eine Schwerpunktpraxis in den Disease-Management-Programmen (DMP) Diabetes Typ 1 und 2 — widersprach dem Bescheid mit der Begründung, dass die Praxisbesonderheiten nicht ausreichend berücksichtigt worden wären. Sie beantragte eine individuelle Richtgröße und bot auch eine Einzelfallprüfung ihrer kostenintensiven Patienten an. Die Prüfstelle lehnte dies ab, da sie keine Notwendigkeit gemäß § 5 Abs. 4 der damaligen regionalen Richtgrößenvereinbarung erkennen konnte. …