Das SGB V enthält viele Qualitätsanforderungen für die Versorgung von GKV-Patienten, doch auch die rein privatärztliche Versorgung erfordert Maßnahmen der Qualitätssicherung. Mängel können vor allem haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
24.11.2012 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel