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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 13/2015

22.07.2015 | AUS DER PRAXIS

Regressabwehr: Ärzte müssen Praxisbesonderheiten belegen

verfasst von: Urban & Vogel

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 13/2015

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Auszug

_ Nach einem Urteil des Landesozialgerichts (LSG) Hamburg muss der Vertragsarzt die Gründe für einen höheren Behandlungsaufwand, wie Praxisbesonderheiten und kompensierende Einsparungen, selbst darlegen (Az.: L 5 KA 66/13). Grundlage der Entscheidung war ein Regressbescheid an einen Vertragsarzt. Vor Gericht argumentierte dieser, dass die Prüfgremien nicht berücksichtigt hätten, dass allein zehn seiner Patienten ein Heilmittelverordnungsvolumen von 25.000 Euro verursacht hätten. Dieser Umstand hätte den Prüfgremien ohne weiteres bekannt gewesen sein müssen. …
Metadaten
Titel
Regressabwehr: Ärzte müssen Praxisbesonderheiten belegen
verfasst von
Urban & Vogel
Publikationsdatum
22.07.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 13/2015
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-015-3322-9

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