Stirbt ein Patient, erbitten Lebensversicherer meist zusätzliche Infos vom behandelnden Arzt. Das führt oft zum Konflikt mit der Schweigepflicht. Doch Fehler lassen sich vermeiden.
19.04.2016 | Recht für Ärzte | Nachrichten
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Stirbt ein Patient, erbitten Lebensversicherer meist zusätzliche Infos vom behandelnden Arzt. Das führt oft zum Konflikt mit der Schweigepflicht. Doch Fehler lassen sich vermeiden.