Die AOK Hessen, der Berufsverband Deutscher Nervenärzte (BVDN), Landesverband Hessen und die KV Hessen haben einen Vertrag nach Paragraf 73c SGB V geschlossen. „Wir erproben einen neuartigen Selektivvertrag und erhöhen damit die Betreuungsqualität für die Patienten in Altenpflegeheimen spürbar“, sagt Detlef Lamm von der AOK Hessen.

Neben der Qualitätsverbesserung der ambulanten psychiatrischen Versorgung sollen auch stationäre Behandlungen durch eine intensivere Zusammenarbeit der beteiligten Fach- und Allgemeinärzte sowie der Pflegekräfte vermieden werden. Ein verpflichtender Katalog mit Qualitätsanforderungen an die Behandlung dementer Patienten wurde zu diesem Zweck federführend vom BVDN-Landesverband entwickelt. „Der BVDN Hessen verspricht sich von diesem Vertrag nicht nur eine Verbesserung der nervenfachärztlichen Versorgung, sondern auch eine Sensibilisierung des Pflegepersonals für gerontopsychiatrische Behandlungsmöglichkeiten“, erklärt Dr. Michael Kämpfer vom BVDN-Landesverband.

Besonders Wert wird auf die Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegekräften gelegt. „Einzelheiten zur Therapie sollen gemeinsam besprochen werden“, sagt Karl Matthias Roth, Sprecher der KV Hessen. Konkret sieht der Vertrag eine ausführliche Eingangsuntersuchung des Patienten durch den Arzt vor. Drei Kontakte zwischen Patienten und Arzt vor Ort und Quartal gehören ebenso dazu, wie die Dokumentation der Untersuchungen und eine ausführliche Untersuchung nach einem Jahr. Ärzte nehmen über diesen Zeitraum hinweg an vier Qualitätszirkeln teil.

35,37 Euro Extrageld gibt es im ersten Jahr pro Quartal und Patient

Ziel ist eine gerontopsychiatrische Weiterbildung und der Austausch über die Behandlungsmethoden. Hessens KV-Chefin Dr. Margita Bert betont zwei Aspekte des Vertrags besonders: „Durch eine leitlinienorientierte Behandlung und durch die kontinuierliche fachärztliche Behandlung soll der Gesundheitszustand der Patienten verbessert werden. Zudem erhalten die am Vertrag teilnehmenden Ärzte eine extrabudgetäre Honorierung.“ 35,37 Euro Extrageld gibt es im ersten Jahr pro Quartal und Patient – neben der Regelvergütung.

Der Vertrag bietet auch Vorteile für Patienten: Sie müssen das Haus nicht mehr verlassen und werden in ihrer gewohnten Umgebung regelmäßig fachärztlich betreut. Bestandteil des Vertrages ist auch ein Leitfaden für Pflegekräfte mit konkreten Handlungsanweisungen in akuten Krisensituationen von Patienten. Die Pflegedokumentation verbleibt weiter im Pflegeheim, sodass die Pflegekräfte jederzeit auf patientenrelevanten Informationen zugreifen können.

Zugang zu diesem Selektivvertrag für AOK-Versicherte haben alle hessischen Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie sowie Nervenärzte und Neurologen.

Der Vertrag, der am 1. Juli startet, läuft über zwei Jahre. Wie genau es danach weitergeht, ist davon abhängig, wie er von Ärzten und Patienten angenommen und weiterentwickelt wird.

Quelle: Ärzte Zeitung