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17.02.2010 | Recht für Ärzte | Online-Artikel

Personalführung

Sittenwidriges Gehalt - Heim muss nachzahlen

Wer als Arbeitgeber einer angestellten Mitarbeiterin ein sittenwidrig niedriges Gehalt zahlt, kann auch nach Beschäftigungsende zu einer Nachzahlung verurteilt werden.

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