Wer als Arbeitgeber einer angestellten Mitarbeiterin ein sittenwidrig niedriges Gehalt zahlt, kann auch nach Beschäftigungsende zu einer Nachzahlung verurteilt werden.
17.02.2010 | Recht für Ärzte | Online-Artikel
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Wer als Arbeitgeber einer angestellten Mitarbeiterin ein sittenwidrig niedriges Gehalt zahlt, kann auch nach Beschäftigungsende zu einer Nachzahlung verurteilt werden.