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30.03.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Ärztliche Leistungen

So umgehen Ärzte die Umsatzsteuer-Falle

Bei einigen ärztlichen Leistungen kann die Abgrenzung zwischen Umsatzsteuerpflicht und -befreiung strittig sein. Im Falle einer Betriebsprüfung muss der Praxisinhaber darlegen, warum er Vater Staat nichts schuldet. Dann hilft es, die steuerbefreiende therapeutische Begründung auf der Rechnung vermerkt zu haben.

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