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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 9/2016

08.05.2016 | GOÄ | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT

So wird die Fremdanamnese nach Nr. 4 GOÄ ehoben

verfasst von: Springer Medizin

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 9/2016

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Auszug

_ Die Nr. 4 GOÄ steht für die Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder die Unterweisung und Führung einer Bezugsperson. Die Leistung kann auch telefonisch erbracht werden und ist mit 29,49 Euro bei 2,3-fachem Satz bewertet. Daneben sind die Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und 835 ausgeschlossen. Die Nr. 4 ist nur einmal im Monat berechnungsfähig — es sei denn, es werden in dieser Zeit mehrere getrennte Erkrankungen an verschiedenen Terminen behandelt. Dann kann für jede Krankheit, wegen der es zu einer Fremdanamnese bzw. einer Unterweisung kommt, einmal die Nr. 4 angesetzt werden. …
Metadaten
Titel
So wird die Fremdanamnese nach Nr. 4 GOÄ ehoben
verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
08.05.2016
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
GOÄ
Demenz
Demenz
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 9/2016
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-016-8180-6

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