Der Staat honoriert die heimische Pflege von Angehörigen nicht so wie wenn sie von ausgebildeten Pflegekräften durchgeführt wird. Das ist in Ordnung, sagt das Bundesverfassungsgericht in einem am 17. April veröffentlichten Urteil. Man helfe sich in der Familie schließlich nicht des Geldes wegen.
19.04.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel