Erschienen in:
01.01.2013 | Leitthema
Strukturen und Konzepte für ein überregionales Ausbruchsmanagement im föderalen Staat
verfasst von:
Dr. J. Leidel, F. Feil
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 1/2013
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Zusammenfassung
Die Bundesrepublik hat mit der H1N1-Influenzapandemie von 2009/2010 sowie dem EHEC-Ausbruch im Jahr 2011 innerhalb von nur 3 Jahren 2 Ausbruchsgeschehen erheblichen Ausmaßes erlebt. Obwohl diese infektiologischen Krisen insgesamt vergleichsweise erfolgreich bewältigt wurden, ist auch wiederholt Kritik hinsichtlich einzelner Aspekte geäußert worden. Ein Kritikpunkt bestand darin, dass föderale Strukturen für das Management eines überregionalen Ausbruchs weniger gut geeignet seien. Damit verbunden war die Forderung, in infektiologischen Krisen von besonderer Bedeutung eine zentrale Zuständigkeit und Verantwortung auf der Bundesebene anzusiedeln. Tatsächlich haben sowohl zentralistische als auch föderale Strukturen Nach-, aber auch Vorteile für die Bewältigung infektiologischer Krisen. Die „First Response“, d. h. die unmittelbaren Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten, muss ohnehin dezentral auf der Ebene der Kommune erfolgen. Regionale Unterschiede – auch im Rahmen eines überregionalen Ausbruchs – können aber durchaus ein regional unterschiedliches Vorgehen erfordern. Schließlich ist die im Grundgesetz bewusst fest verankerte föderale Struktur der Bundesrepublik eine Tatsache, und Tendenzen, hieran etwas zu ändern, sind nicht erkennbar. Es muss daher letztlich darum gehen, durch geeignete Konzepte und Strukturen die Vorteile des föderalen Staates zu nutzen und die möglichen Nachteile zu vermeiden. Im vorliegenden Beitrag werden die hierfür vorhandenen Strukturen dargestellt und notwendig erscheinende Verbesserungen diskutiert. Es wird gezeigt, dass die vorhandenen Strukturen sehr wohl geeignet sind, notwendige Entscheidungen und die rasche Weitergabe von Informationen auch im föderalen Staat zu gewährleisten. Vereinzelte Unzulänglichkeiten sind eher auf ein mangelhaftes Einüben der bestehenden Regelungen und z. T. auch auf Profilierungsbestrebungen Einzelner zurückzuführen als auf Unzulänglichkeiten der bestehenden föderalen Strukturen.