Kann beim Sturz einer Pflegeheimbewohnerin ein Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht als Ursache ausgeschlossen werden, ist der Heimträger nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.
29.03.2014 | Frakturen und Folgeschäden | Nachrichten | Online-Artikel