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29.03.2014 | Frakturen und Folgeschäden | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil

Sturz im Pflegeheim: Keine Pflichtverletzung, kein Schadenersatz

verfasst von: Ilse Schlingensiepen

Kann beim Sturz einer Pflegeheimbewohnerin ein Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht als Ursache ausgeschlossen werden, ist der Heimträger nicht zu Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.

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