Eine existenzielle Frage: Ist es ärztliche Fürsorge, wenn Ärzte Menschen mit einem ausgeprägten Todeswunsch beim Sterben helfen, oder ist es das genaue Gegenteil?
Wie auch immer die Antwort ausfällt - sie hat eine ungeheure Wucht. Die ethische Last scheint viel zu schwer zu sein für eine Talkrunde, die wie Frank Plasbergs "hart aber fair" auf Konfrontation angelegt ist.
Als Teil der ARD-Themenwoche "Leben mit dem Tod" diskutierten seine Gäste am 19. November über die Frage "Mut zur Menschlichkeit oder Mord - darf ein Arzt beim Sterben helfen?"
Immerhin 76 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass Ärzte das dürfen sollen, zeigt eine Umfrage. Bei Moderator Frank Plasberg sind die Gegner in der Überzahl: Der ehemalige Bremer Bürgermeister Henning Scherf (SPD), die Palliativmedizinerin Dr. Barbara Schubert und der Mönch Bruder Paul lehnen Sterbehilfe strikt ab.
Befürworter sind der Arzt Dr. Uwe-Christian Arnold und der Schweizer Unternehmensberater Walter Bolinger, dessen an Alzheimer erkrankte Frau sich mit professioneller Unterstützung das Leben nahm.
Das Streitgespräch offenbart rasch ein Dilemma: Das Thema ist für die Runde ungeheuer schwierig, eigentlich zu vielschichtig. Und trotzdem: Genau in so eine Sendung gehört es.
Eine viel gesehene Gesprächsrunde ist der richtige Ort, um die verschiedenen Positionen aufeinander prallen zu lassen. "Wir müssen das Thema aus der Grauzone holen", fordert der Arzt Arnold. Dazu ist eine breite gesellschaftliche Diskussion nötig.
Die vor der Talkrunde ausgestrahlte Reportage "Sie bringen den Tod. Sterbehelfer in Deutschland" hatte eindrucksvoll auf das Thema hingeführt. Hier kommen Patienten mit Todeswunsch, ihre Angehörigen und Ärzte zu Wort.
Befremden über Sterbehelfer
Die Filmemacher begleiteten Arnold, der mehr als 250 Menschen beim Sterben geholfen haben will. Arnold ist nicht gerade ein Sympathieträger. Er vertritt seine Botschaft, dass Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben haben.
BÄK-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery ist strikt gegen ärztlich assistierte Sterbehilfe. Er hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Deutsche Ärztetag 2011 den ärztlich assistierten Suizid berufsrechtlich verboten hat.
Strafrechtlich wird Beihilfe zum Suizid aber nicht verfolgt. Montgomery wünscht sich, dass ein höchstrichterliches Urteil diesen Widerspruch klärt.
"Für mich ist es eine entscheidende Kernfrage, ob ein Obergericht sagt: Die Ärzte dürfen in ihrer eigenen Berufsgerichtsbarkeit sich härtere Grenzen auferlegen, als die Allgemeinheit auferlegt bekommen hat, oder nicht", sagt er im Film.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt das berufsrechtliche Verbot infrage: "Ärzte müssen ihrem Gewissen unterworfen sein."
Talkgast Henning Scherf ist befremdet über Sterbehelfer wie den Arzt Arnold. Er erinnert an die Verbrechen der Nazis. Er fürchtet einen Dammbruch, wenn die Sterbehilfe enttabuisiert wird.
Scherf verweist wie die Ärztin Schubert immer wieder auf die Möglichkeiten der Palliativmedizin als Alternative zur Sterbehilfe. Ob sie das ist oder nicht: Auf jeden Fall muss die Versorgung Schwerstkranker verbessert werden.
Nur bei Menschen, die medizinisch und sozial gut versorgt sind, können Ärzte davon ausgehen, dass ihr Todeswunsch aus freien Stücken entstanden und nicht das Resultat von vermeidbarer Not ist.




22.11.2012 11:06 von Dr. Thomas Georg Schätzler
„Helfen, Heilen, Lindern, Schützen“ … und „Loslassen“! Das sind meine hausärztlich-medizinischen Kernkompetenzen! Und ich weiß im Gegensatz zu selbsternannten juristischen Experten, Unternehmensberatern, Aktivisten der aktiven Sterbehilfe und Vertretern des ärztlich assistierten Suizids bzw. auch manchen Fernsehjournalisten, wovon ich rede. Meine ganze professionelle Sozialisation in Klinik, Forschung und Praxis, meine privat- und vertragsärztliche Tätigkeit bzw. meine kulturelle Reflexion beziehen sich auf diese zentralen humanmedizinischen Themenkomplexe. Niemand kann und darf mir aufzwingen, während ich mit Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Therapie, Palliation und Prävention beschäftigt bin, g l e i c h z e i t i g darüber nachzudenken, wann und wie ich meine todkranken Patienten am besten um die Ecke bringen könnte. Es ist eine typische Vermeidungsstrategie und klassische Angstabwehr, wenn es ums Sterben geht, nicht nach Autonomie und Eigenverantwortung zu streben, sondern konflikthaftes Erleben der Sterblichkeit zu externalisieren: Der (fremde) Arzt soll mit ärztlich assistiertem Suizid oder aktiver Sterbehilfe auf eigene Verantwortung das tun, wozu Betroffene oder Dritte nicht willens oder nicht im Stande sind. Um sich bloß nicht mit Sterben, Tod, und Vergänglichkeit auseinandersetzen zu müssen, werden untaugliche Analogien aus waidmännischen und veterinärmedizinischen Bereichen gezogen. Der Fangschuss, der Gnadentod, die Erlösungspflicht von unzumutbarem Leiden oder Behinderung werden bemüht, sind aber der Bewusstheit, der Erlebenswelt und dem Tötungs- bzw. Willkürverbot in der „Conditio humana“ wesensfremd. Von Ärztinnen und Ärzten statt Linderung und Palliation als zusätzliche Tätigkeitsmerkmale verpflichtend aktives Beschleunigen und Eingreifen in den Sterbevorgang bei ihren (prä)finalen Patienten zu erwarten, ist abwegig. Niemand käme auf die Idee, von Feuerwehrleuten mit ihrem professionellen Motto: "Retten – Bergen – Löschen – Schützen" zu verlangen, Brand- oder Unfallopfer mit infauster Prognose einfach liegen und sterben zu lassen bzw. ihr Leiden aktiv zu verkürzen. So hart dies in manchen Ohren klingen mag, es musste einmal ausgesprochen werden. Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler FAfAM Dortmund