Laut Gesetz muss jede KV bis zum Stichtag 23. Januar 2016 eine Terminservicestelle einrichten. Deshalb laufen auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen die Vorbereitungen. Doch das Konzept erntet viel Kritik.
01.01.2016 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel