Erschienen in:
01.02.2015 | Blitzlicht
Transparenz des Verurteilten
verfasst von:
Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2015
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Auszug
Habeas corpus ad testificandum, konnte ein Haftbefehl im Mittelalter beginnen. Die Obrigkeit konnte eine Person festnehmen lassen, um eine Aussage von ihr zu erzwingen. Mit dem Habeas Corpus Act wurden in England 1679 verbindliche Vorschriften eingeführt, um die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Haft zu überprüfen. Damit sind wir beim Thema: Welche Aussagen kann der Staat, kann die Justiz, von einem Inhaftierten oder strafrechtlich Untergebrachten verlangen? Kann es ihn weitere Monate, gar Jahre in Freiheitsentziehung belassen, wenn der Untergebrachte nicht regelmäßig und umfassend einem Therapeuten oder gar dem Gericht selbst berichtet, was er denkt, fantasiert, fühlt, fürchtet und begehrt? …