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07.05.2015 | Transplantationsmedizin | Nachrichten | Online-Artikel

Göttinger Transplantationsprozess

BÄK zum Urteil: „Manipulationen wären heute strafbar“

Die Bundesärztekammer hält sich mit einer Bewertung des Göttinger Urteils zurück. Aber nicht nur sie ist davon überzeugt, dass Manipulationen, wie sie bis 2012 offenbar möglich waren, heute so nicht mehr passieren könnten.

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