Ein an Alzheimer Erkrankter kann auch dann geschieden werden, wenn er sich bei der mündlichen Verhandlung nicht mehr klar zu seinem Scheidungswunsch äußern kann – aber mehr als ein Jahr von seinem Ehepartner getrennt gelebt hat und in der Zeit den Willen zur Scheidung gefasst hatte. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
19.10.2013 | Demenz | Nachrichten | Online-Artikel
Urteil