Erschienen in:
01.11.2015 | Leitthema
Unterlassene Osteoporosediagnostik und -therapie nach Fraktur im Alter
Ein vermeidbarer Behandlungsfehler?
verfasst von:
Dr. C. Neuerburg, K. Heberer, J. Heberer
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 11/2015
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Zusammenfassung
Durch eine konsequentere Diagnostik und Therapie der häufig ursächlichen Osteoporose bei Frakturen im Alter könnten Folgefrakturen und damit assoziierte Komplikationen reduziert werden. Während Antikoagulanzien zur Prävention thrombembolischer Komplikationen bei unfallchirurgischen Patienten inzwischen Standard sind und ein Unterlassen nach Frakturen insbesondere im Bereich der unteren Extremitäten einen Behandlungsfehler darstellt, wird das Osteoporosemanagement nach derartigen Frakturen oftmals missachtet. Obwohl Leitlinien wie die Osteoporoseleitlinie 2014 des DVO als solche nicht rechtsverbindlich sind, kann deren Verletzung eine Pflichtverletzung des Arztes darstellen. Dabei könnten eine unterlassene Osteoporosediagnostik und -therapieeinleitung trotz gebotener Befundung nach Fraktur im Alter einen Befunderhebungsfehler und in der Folge einen groben Behandlungsfehler darstellen. In diesem Fall könnten mit dem Nachweis eines Behandlungsfehlers schwerwiegende zivil-, straf- und berufsrechtliche Konsequenzen verbunden sein. Unabhängig von der juristischen Konsequenz bei Missachtung des Osteoporosemanagements nach multiplen Frakturen im Alter sollte das Osteoporosemanagement zukünftig ein integraler Bestandteil der Behandlung dieser Patienten sein.