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20.08.2011 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Bundesfinanzhof

Urteil: Kosten für Erstausbildung und Studium senken die Steuerlast

verfasst von: Martin Wortmann

Die Kosten für die berufliche Erstausbildung oder das Erststudium können doch steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit zwei am schriftlich veröffentlichten Urteilen entschieden, unter anderem im Fall einer Medizinstudentin.

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