Die Kosten für die berufliche Erstausbildung oder das Erststudium können doch steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit zwei am schriftlich veröffentlichten Urteilen entschieden, unter anderem im Fall einer Medizinstudentin.
20.08.2011 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel