Erschienen in:
01.02.2016 | Übersichten
Verantwortung hygienebeauftragter Ärzte für die Prävention nosokomialer Infektionen
verfasst von:
Prof. Dr. Axel Kramer, Prof. Dr. Claus Bartels, Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Dr. med. Joerg Ansorg
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2016
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Zusammenfassung
Gemäß Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSGuaÄndG) 2011 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zur Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen verpflichtet. Voraussetzung für die Gewährleistung der Praxis einer guten Krankenhaushygiene ist die Zusammenführung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention innerhalb des krankenhausinternen Qualitätsmanagements. Das Qualitätsmanagement der Hygiene zur Gewährleistung des Infektionsschutzes ist optimal nur als interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe zu gewährleisten. In diesem Umsetzungsprozess kommt den hygienebeauftragten Ärzten (HBÄ) eine hohe Eigenverantwortung sowohl bei der Ausarbeitung von „standard operation procedures“ (SOPs) und der Regelung spezieller infektionspräventiver Maßnahmen als auch bei der Supervision der Umsetzung zu. Demzufolge benötigen die HBÄ vertiefte Kenntnisse in der Krankenhaushygiene, deren Umfang und Erwerb aufgezeigt werden. Vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen wurde ein zertifizierter Blended-Learning-Kurs in Verbindung mit einer 2-tägigen Präsenzveranstaltung zur Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ entwickelt, der durch ein mindestens jährliches elektronisches Update aktualisiert wird.