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28.04.2015 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel

Bundessozialgericht

Verjährung: Vier Jahre für Kassen und Kliniken

verfasst von: Martin Wortmann

Im Sozialrecht gelten andere Verjährungsfristen als im Zivilrecht. Das haben jetzt vor dem Bundessozialgericht sowohl eine Krankenkasse als auch ein Krankenhaus feststellen müssen. Hier liegt die Grenze bei vier Kalenderjahren.

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