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21.08.2014 | Geburt | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil

Verpasster Kaiserschnitt ist grober Behandlungsfehler

Verzögert die unterlassene Schnittentbindung die Geburt eines Kindes um rund 23 Minuten, kann das als grober Behandlungsfehler zu werten sein.

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