Wird das eigentlich bereits auslaufende Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten (MFA) nochmals verlängert, können beide Arbeitsverträge bezüglich des Urlaubs wie einer behandelt werden.
02.11.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
Bundesarbeitsgericht