Erschienen in:
26.05.2016 | Praxis konkret
Aufklärungspflicht ausgeweitet
Was das Recht auf Zweitmeinung für Ärzte bedeutet
verfasst von:
Richard Pürner, Prof. Dr. Ute Walter
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 3/2016
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Zusammenfassung
Getreu dem Motto „Vier Augen sehen mehr als zwei“ ist nun das Recht von GKV-Patienten gesetzlich verankert, vor bestimmten Eingriffen eine Zweitmeinung einzuholen. Bei Behandlungen, bei denen die Gefahr einer Indikationsausweitung besteht, sollen so zum Wohle des Patienten und im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens unnötige Eingriffe vermieden werden. Doch nicht nur für den Versicherten bringt die Neueinführung Änderungen, auch für den behandelnden Arzt gibt es neue Regelungen zu beachten.