Erschienen in:
01.11.2015 | Schwerpunkt: Rolle der Zytopathologie in der Pathologie
Wer macht die gynäkologische Zytologie und wie?
verfasst von:
Prof. Dr. D. Schmidt, Dr. H.H. Neumann
Erschienen in:
Die Pathologie
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Ausgabe 6/2015
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Zusammenfassung
Seit 1971 haben Frauen in Deutschland ab dem 20. Lebensjahr die Möglichkeit, jährlich kostenfrei an einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung teilzunehmen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird ein Abstrich von der Cervix uteri entnommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) plant eine Änderung dieses Vorgehens dergestalt, dass die Teilnehmerinnen entweder wie bisher einen Zervixabstrich jährlich erhalten oder ab dem 30. Lebensjahr primär einen HPV-Test (humanes Papillomvirus) alle 5 Jahre, bei positivem Testausfall ergänzt durch eine zytologische Untersuchung als Triagemethode. Grundlage der Klassifikation des zytologischen Befundes bleibt die Münchner Nomenklatur in ihrer seit dem 01.01.2015 gültigen Form (MN III). Seit 2008 ist es zu erheblichen Veränderungen der Zahl zugelassener Einrichtungen und der Zahl zugelassener Zytologen gekommen. Erfreulicherweise hat die Zahl der Pathologen mit + 28,4 % deutlich zugenommen. Die Zahl der durchgeführten Untersuchungen ist nahezu gleich geblieben. Allerdings werden jetzt mehr Untersuchungen in größeren Labors durchgeführt.