Auch wenn in Randzeiten kein sozialpsychiatrischer Bereitschaftsdienst vor Ort ist, dürfen Notärzte keine Einweisung psychischer Kranker veranlassen.
13.09.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
13.09.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
Auch wenn in Randzeiten kein sozialpsychiatrischer Bereitschaftsdienst vor Ort ist, dürfen Notärzte keine Einweisung psychischer Kranker veranlassen.